Personenbedingte Kündigung bei Wegfall des notwendigen Status als Student zulässig
Lesezeit: < 1 MinuteMit der Frage der personenbedingten Kündigung musste sich das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 18.09.2008, Az: 2 AZR 976/06 beschäftigen. Die Entscheidung war eindeutig.
Personenbedingte Kündigung ist zulässig
Eine personenbedingte Kündigung ist zulässig. Solche Arbeitgeber haben ein berechtigtes Interesse, für die Ausübung der Tätigkeiten an die Studierendeneigenschaft der Mitarbeiter anzuknüpfen. Liegt diese Eigenschaft nicht mehr vor, etwa weil der Mitarbeiter inzwischen exmatrikuliert war, ist die Kündigung aus einem in der Person des Klägers liegenden Grund gerechtfertigt.
Warum sich bei der personenbedingten Kündigung der Blick in den Arbeitsvertrag lohnt
In dem Fall des BAG war in dem Arbeitsvertrag vertraglich vereinbart, dass der Mitarbeiter Student sein muss. Prüfen Sie daher im Zweifelsfall, ob das auch in Ihrem Fall so ist. Ohne eine solche Regelung im Arbeitsvertrag wird es für den Arbeitgeber deutlich schwieriger, zu beweisen, dass die Studenteneigenschaft Voraussetzung für das Arbeitsverhältnis ist.
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