Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung und Akademisierung bestimmter Gesundheitsberufe wie Hebamme, Logopäde, Physiotherapeut und Ergotherapeut vorgelegt. Eine Modellklausel in den Berufsgesetzen soll den neuen Qualifikationsanforderungen an die Pflegeberufe durch Einführung eines weiteren Ausbildungsniveaus an Fachhochschulen – neben der Fachschulebene – gerecht werden. Aber die Anhörung der Berufsverbände zeigte, dass die Vorlage umstritten ist.
Das akademische Profil
Eine Experimentierklausel im Gesetz soll zur Weiterentwicklung der Berufe der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten auf akademischem Niveau führen. Die Ausbildung an einer Fachhochschule mit Abschluss eines Bachelors soll zu einer größeren Anerkennung der Berufe auf europäischer Ebene führen.
Die Modellklausel in den Berufsgesetzen
Den Ländern soll die Möglichkeit einer befristeten Erprobung von Ausbildungsangeboten gewährt werden. Ziel ist die Weiterentwicklung der Berufe unter Berücksichtigung moderne berufsfeldspezifischer Anforderungen.
Lob und Kritik der der Berufsverbände aus dem Gesundheitswesen
Uneingeschränkt befürwortete der Deutsche Berufsverband für Logopädie diese Gesetzesvorlage. Der Deutsche Verband der Ergotherapeuten begrüßte insbesondere die Anerkennung dieser Berufe auf europäischer Ebene.
Die Kritikerargumente lauteten wie folgt:
- Es ist ein Trugschluss anzunehmen, dass eine Verbesserung der Ausbildungsqualität nur durch Akademisierung zu erreichen sei (GKV)
- Die deutsche Krankenhausgesellschaft sieht in der Akademisierung keiner Verbesserung der Versorgung der Patienten.
- Auf das Problem der Abgrenzung von nicht-akademischen Berufen wies die Gewerkschaft Verdi hin.
Eigene Stellungnahme
Für mich macht die Diskussion deutlich, dass in Deutschland immer noch zu sehr in Berufskategorien gedacht wird. Dabei sind wir in Europa schon einen Schritt weiter, wenn man an den europäischen Qualifikationsrahmen denkt. Auch ein deutscher Entwurf liegt mittlerweile vor, der in den verschiedenen Qualifikations- und Kompetenzstufen weniger vom explizit erworbenen Berufsabschlüssen ausgeht als von aktuellen Kompetenzen. Eine in diesem Kontext angelegte und geführte Berufsdiskussion ist eher ein Rückschritt als ein Fortschritt, unabhängig davon, dass selbstverständlich einer Erhöhung der Anforderungsprofile der Berufe im Gesundheitswesen grundsätzlich einen Schritt in die richtige Richtung darstellt.