1. Stellen Sie nicht aus der Not den Einäugigen unter den Blinden ein. Wenn kein Bewerber wirklich geeignet ist, starten Sie die Suche neu.
2. Ein legitimer Ablehnungsgrund besteht auch darin, dass ein Bewerber Ihnen unsympathisch ist. Im Einstellungsgespräch wird er versuchen, sich von seiner besten Seite zu zeigen. Wenn Ihnen die schon nicht gefällt, ist eine gute Zusammenarbeit im Alltag erst Recht nicht denkbar.
3. Aber Achtung:
Sympathie kann kein alleiniger Grund sein, einen Bewerber einzustellen, der in der Vergangenheit nicht die erwartete Leistung erbracht hat.