PayPal kann zu Ärger mit dem Finanzamt führen

Verwenden Sie PayPal oder andere Online-Bezahlsysteme, wenn Sie Waren oder Dienstleistungen über das Internet anbieten? Diese unkomplizierten Bezahlsysteme werden bei den Online-Kunden immer beliebter. Sie sollten aber darauf achten, dass es nicht zu Ärger mit dem Finanzamt kommt.

Online-Bezahlsysteme wie PayPal bieten Ihnen als Zahlungsempfänger ein Online-Konto. Die Kontoauszüge mit Ein- und Ausgängen können Sie nur herunterladen, und sie sind nur elektronisch verfügbar. Ein Nachteil, denn diese wichtigen, nur elektronisch vorliegende Belege sind in den Augen des Finanzamts nachträglich veränderbar.

PayPal: Online-Bezahlsysteme sind dem Online-Banking vergleichbar
Selbst heruntergeladene und ausgedruckte Auszüge Ihres Geschäftskontos genügen nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Beim Online-Banking müssen Sie immer darauf bestehen, dass die Bank Ihnen Auszüge in Papierform schickt, die Sie zu Ihrer Buchhaltung nehmen.

Darum ist PayPal ein Risiko für die Buchhaltung
Wenn in den Kontoauszügen von PayPal oder anderen Online-Bezahlsystemen Unstimmigkeiten auftauchen, kann das Finanzamt bei einer Überprüfung Ihre komplette Buchhaltung als nicht ordnungsgemäß bewerten. Was folgt, ist eine (unangenehme) Schätzung des Gewinns.

Tipp: Wenn Sie Online-Bezahlsysteme für Ihre Online-Geschäfte nutzen, die Ihnen keine Kontoauszüge in Papierform zur Verfügung stellen, sollten Sie überdurchschnittlich sorgfältig vorgehen. Bewahren Sie zu jedem Zahlungsein- und ausgang zusätzlich die Dokumente auf, die den Geschäftsvorfall belegen, beispielsweise Kopien von Bestellungen und Lieferscheinen.