Pause, Pausenraum, Pausenbereich …
Lesezeit: < 1 MinutePausenbereiche müssen so im Betrieb untergebracht sein, dass sie optisch von den Arbeitsplätzen abgetrennt sind und für die Pause eine ruhige Zone darstellen. Besonders müssen Sie darauf achten, dass in den Pausenbereichen weder Lärm noch Gefahrstoffe vorhanden sind. Dasselbe gilt für Staub und Schmutz sowie Gerüche. Außerdem müssen die Pausenbereiche frei von Publikumsverkehr sein. Sie können darauf verzichten solche Bereiche einzurichten, wenn Mitarbeiter in Büroräumen oder vergleichbaren Räumen arbeiten, in denen gleichwertige Voraussetzungen für die Erholung in der Pause vorhanden sind.
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