Pauschale Lohnsteuer gilt auch für Saisonarbeiter
Wann Saisonarbeiter lohnsteuerfrei sind
Ein Arbeitnehmer verdient als Saisonarbeiter nicht mehr als 400 Euro im Monat. Wenn der Lohn pauschal versteuert werden soll: Sind 20 % (§40 a Abs 2a EStG) oder 25 % (§ 40 a Abs 1 EStG) der richtige Satz?
Die Lohnsteuer für den Saisonarbeiter ist mit 25 % zu berechnen. Hinzu kommen noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, die je nach Bundesland und Region variieren. Zahlen Sie Ihrem Saisonarbeiter einen Lohn von 2.800 Euro, kommen folgende Beträge auf Sie zu:
Beispielrechnung für einen Saisonarbeiter
Lohn für den Saisonarbeiter: 2.800,00 Euro Steuer, 25 % pauschal: 700,00 Euro Solidaritätszuschlag 5,5 %: 38,50 Euro Kirchensteuer, NRW, 7 %: 49,00 Euro Steuerbelastung: 787,50 Euro |
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