Palliativpflege soll die Lebensqualität Ihrer Kunden verbessern

Schon seit längerem nimmt die Palliativpflege kontinuierlich zu. Immer mehr Pflegedienste erwägen, sich auf die ambulante palliativpflegerische Versorgung zu spezialisieren. Doch oftmals bleibt es bei den Überlegungen, denn bislang gibt es außerhalb der regulären Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nur wenige Möglichkeiten, Palliativpflege von den Kostenträgern bezahlt zu bekommen. Doch nun hat der Gesetzgeber die Bedeutung der Palliativpflege erkannt.
Palliativpflege kann die Lebensqualität Ihrer Kunden verbessern
Der Gesetzgeber hat erkannt, wie wichtig die Palliativpflege ist, um Ihren schwerkranken und unheilbar kranken Kunden ein würdevolles Sterben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde daher die ambulante palliativpflegerische und -medizinische Versorgung zum 1. April 2007 als gesetzliche Leistung in das Sozialgesetzbuch (SGB) V aufgenommen. Demnach ist die Palliativpflege nun ein Teil der Regelversorgung, der von den Krankenkassen zu finanzieren ist.
Ziel der Leistungen soll es sein, dass speziell geschulte Ärzte und Pflegekräfte es unheilbar kranken Menschen ermöglichen, bis zuletzt mit wenig Schmerzen zu Hause leben zu können. Schwerpunkte der neuen Leistung sind daher Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Palliative Care soll die Lebensqualität verbessern
Im Zusammenhang mit Palliativpflege und Palliativmedizin spricht man heute von „Palliative Care“. Nach der Definition der WHO entspricht Palliative Care einer Haltung und Behandlung, welche die Lebensqualität Ihrer Kunden und deren Angehörigen verbessern soll. Dies wird erreicht, indem Schmerzen und andere physische, psychosoziale und spirituelle Probleme frühzeitig und aktiv identifiziert, immer wieder erfasst und angemessen behandelt werden.

Palliativpflege ist nicht gleich Hospizarbeit
Bei der ambulanten Palliativpflege müssen Sie beachten, dass diese nicht mit der ambulanten Hospizarbeit gleichzusetzen ist. Ambulante Hospizarbeit wird in der Regel durch einen nach § 39a SGB V zugelassen ambulanten Hospizdienst erbracht.

Die ambulante Palliativpflege hingegen wird in der Regel von darauf spezialisierten Pflegediensten erbracht. Im Vordergrund steht daher eine palliativmedizinische und -pflegerische Betreuung. Anders als beim ambulanten Hospizdienst werden die Leistungen durch oftmals speziell geschulte hauptamtliche Pflegekräfte erbracht. Eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung ist möglich. In jedem Fall ist aber die ständige Erreichbarkeit einer Pflegekraft zu gewährleisten.