Ordentliche Kündigung in der Ausbildung

Die ordentliche Kündigung eines Auszubildenden – ist die überhaupt möglich? In diesem wichtigen Punkt unterscheidet sich jedenfalls das Ausbildungsverhältnis vom “normalen“ Arbeitsverhältnis. Denn hier greift das Berufsbildungsgesetz.

Für Ausbildungsverhältnisse ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) die wichtigste gesetzliche Grundlage. Das gilt auch im Hinblick auf die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Diese ist nämlich eigentlich nicht gegeben – es sei denn, es ist noch Probezeit. Oder der Azubi kündigt selbst. 

Geregelt ist die Kündigung von Ausbildungsverhältnissen in § 22 des Berufsbildungsgesetzes. Danach kann in der Probezeit ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes gekündigt werden. Eine Frist braucht dabei nicht eingehalten zu werden. Diese Regelung ist nicht ungewöhnlich und gilt häufig auch in anderen Arbeitsverhältnissen. Wie verhält es sich aber bei einer ordentlichen Kündigung nach der Probezeit?

Ordentliche Kündigung nach der Probezeit: Für den Betrieb nicht möglich
Dies ist in § 22 Abs. 2 BBiG geregelt. Danach darf der Ausbildungsbetrieb nur aus wichtigem Grund und fristlos kündigen. Was er nicht darf: ordentlich kündigen, beispielsweise betriebsbedingt. Der Gesetzgeber will hier Ausbildungsverhältnisse in besonderem Maße schützen. Die ordentliche Kündigung ist ausschließlich für den Auszubildenden selbst möglich.  

Aber auch die ordentliche Kündigung des Auszubildenden ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:

  • Der Azubi muss eine Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten.
  • Er muss die Berufsausbildung entweder vollständig aufgeben oder in einem anderen Betrieb eine andere Ausbildung beginnen.  

Was für eine ordentliche Kündigung des Azubis nicht ausreicht: Nur den Ausbildungsbetrieb wechseln und die Ausbildung im selben Beruf fortsetzen. Damit schützt der Gesetzgeber den Ausbildungsbetrieb, der ja zuvor schon in die Ausbildung investiert hat. Der Auszubildende darf also nicht während der Ausbildung einfach so zur Konkurrenz wechseln.