Online-Shopping: 3 Rechtsirrtümer aufgeklärt

Viele Verbraucher sind beim Online-Shopping unsicher und wissen oft nicht, was erlaubt ist und was nicht. Käufer dürfen meistens mehr, als sie denken, manchmal aber auch weniger, als sie ursprünglich erwartet hatten. Gerade bei der wachsenden Anzahl von Handelsgeschäften im Internet ist es nicht falsch, auf beliebte Rechtsirrtümer beim Internet-Einkauf hinzuweisen und Missverständnisse von Widerrufsrecht bis Haftung aufzuklären.

Aktuell hat sich beispielsweise das eBay-Magazin dieses Themas angenommen und einige populäre Irrtümer präsentiert:

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs im November 2004 finden auf eBay keine Versteigerungen entsprechend der gesetzlichen Definition statt. Im Gegenteil, es handelt sich vielmehr um Kaufverträge durch ein verbindliches Verkaufsangebot und dessen Annahme durch den Höchstbietenden.

Und nicht jede Ware kann bei einem gewerblichen Händler einen Monat lang zurückgegeben werden. Das ist bei den meisten Angeboten zur Beförderung, beispielsweise Flügen, der Fall.

Auch die Stornierung einer Überweisung, wenn die Ware nicht ankommt, funktioniert nicht so einfach – das klappt meistens nur bei Lastschriften. Und wer glaubt, dass er haften muss, wenn sein Kind einkauft, kann beruhigt sein. Denn generell gilt, dass Eltern für ihre Kinder nur haften, wenn sie die Aufsichts- und Sorgfaltspflicht verletzt haben. Ebenso wenig muss ein Käufer die Originalverpackung aufheben, um reklamieren zu können. Maßgeblich ist nur der Beweis, dass die Ware tatsächlich bei dem betreffenden Händler erworben wurde.

Wenn die Ware nicht ankommt, haftet übrigens nicht immer der Verkäufer. Bei einem  privaten Verkäufer endet die Verantwortung bei der Übergabe des Artikels an den Versanddienstleister (vorausgesetzt, ein Zeuge ist zugegen). Auch ist ein Käufer, der erst bei Abholung eines Artikels zahlt, nicht auf der sicheren Seite. Denn wenn jemand bei einem Privatmann kauft, hat dieser nach Ende der Auktion sofort Anspruch auf sein Geld – auch, wenn das teure Auto doch nicht den Vorstellungen entspricht.