Online-Mahnbescheid: So kommen Sie schnell an Ihr Geld

Sie können Online als Vermieter gegen Ihre zahlungssäumigen Mieter einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erstellen. Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren können Sie bequem mit Hilfe des Internets beantragen. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wie Sie einen Online-Mahnbescheid erstellen
Gestartet wird das Verfahren über eine Anwendung der deutschen Mahngerichte. Zwei Vorgehensweisen sind möglich:

  • die elektronische Übermittlung der Antragsdaten per digitaler Signatur
  • der Ausdruck als Barcode-Antrag auf Blanko-Papier

In einem interaktiven Antragsformular werden die Daten des Verfahrens eingegeben und bei der Eingabe bereits inhaltlich geprüft, so dass fehlerhafte Anträge weitgehend ausgeschlossen sind. Nach erfolgter Eingabe können Sie die Daten verschlüsselt und mit einer digitalen Signatur versehen an das Mahngericht versenden.

Vorteil dieser Vorgehensweise: Bereits nach erfolgter Übertragung ist der Antrag beim Mahngericht eingegangen. Voraussetzung für dieses Verfahren ist der Einsatz einer Signaturkarte und eines geeigneten Kartenlesers. Diese Variante ist wegen der Anschaffungskosten nur bei häufiger Nutzung sinnvoll.

Online-Mahnbescheid per Barcode-Antrag
Wer nicht im Besitz einer Signaturkarte ist, kann den Online-Mahnantrag als Eingabehilfe für den Ausdruck der Daten in den amtlichen Vordruck "Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids" nutzen oder den Barcode-Antrag nutzen.

Das Mahnverfahren per Barcode-Antrag ermöglicht die Antragstellung in Wege des elektronischen Datenaustausches ohne das zusätzliche Hard- und Software benötigt wird. Sie drucken lediglich das erzeugte PDF-Dokument auf weißem Papier aus und reichen dieses bei Gericht ein.

Ein Antragsformular wird nicht benötigt. Obwohl der Antrag auf einem Blatt Papier gestellt wird, erhalten Sie doch alle Vorteile einer elektronischen Verarbeitung, beispielsweise eine deutlich schnellere Bearbeitung, da die zeitaufwändige Erfassung der Antragsdaten bei Gericht entfällt.