Ohrstöpsel gegen Lärm: Tipps zur Auswahl

Ohrstöpsel sind in Betrieben eine einfache und wirkungsvolle Möglichkeit, sich vor Lärm zu schützen. Vielfach werden sie schon von Arbeitgebern mittels Gehörschutzspendern zur Verfügung gestellt, bevor man einen lauten Arbeitsraum betritt. Wie Sie in ihrem Betrieb einen geeigneten Gehörschutz auswählen können und welche Ohrstöpsel dafür geeignet sind, lesen Sie hier.

Laut der EG-Lärmrichtlinie 2003/10/EG muss ab einer Tageslärmbelästigung von 8 Stunden und ab 80 Dezibel eine Information und Unterweisung erfolgen, sowie ein geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt und getragen werden.

Außerdem muss der Lärmbereich gekennzeichnet sein. Arbeitnehmer, die in diesen Lärmbereichen arbeiten haben die Pflicht, sich regelmäßig ärztlich hinsichtlich Lärmschädigung untersuchen zu lassen. Grundsätzlich sind alle Maßnahmen festzulegen, die den Lärm auf ein vertretbares Niveau minimieren.

So gehen Sie gegen Lärm schrittweise vor:

1. Ermitteln Sie zunächst das Risiko.
2. Ergreifen Sie alle Maßnahmen zur Beseitigung und Verringerung des Risikos.
3. Bewerten Sie das Risiko.
4. Wählen Sie einen Gehörschutz aus, der ein höheres Schutzniveau gewährleistet.
5. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
6. Kennzeichnen Sie die Lärmbereiche und lassen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig ärztlich untersuchen.

Wenn Sie den Gehörschutz auswählen, so sollte er die Gefährdung des Gehörs beseitigen oder auf ein Minimum reduzieren. Am Ohr des Benutzers muss der wirksame Schallpegel unterhalb von 85 Dezibel liegen, wobei eine Signalerkennung im ausreichenden Maß möglich sein muss.

Die Vorteile von Ohrstöpsel:

  • Sie eignen sich bei andauernder Lärmbelästigung
  • Beim gleichzeitigen Tragen von Gehörschutz und Brillen, sowie bei anderen Schutzausrüstungen sind sie besonders geeignet.
  • Wenn der Mitarbeiter zu stark unter Kapselgehörschützern schwitzt, können Sie immer auf Ohrstöpsel ausweichen.

Was Sie noch beachten müssen:

Zusätzlich müssen die Ohrstöpsel nachweislich eine für die persönliche Schutzausrüstung entsprechende Qualität aufweisen können, die der EG-Richtlinie entspricht. In Fällen wenn Ohrstöpsel nicht ausreichend sind, müssen sie auf Kapselgehörschützer ausweichen.

Vermeiden Sie jedoch eine Überprotektion. Das bedeutet, dass Sie nicht die Sprachverständigung und das Erkennen von informationshaltigen Arbeitsgeräuschen erschweren sollen. Das ist wichtig für die Wahrnehmung von Warnsignalen.