Obdachlose haben ein Recht auf Krankenpflege
Ärzte können Verordnungen ausstellen und Sie als Pflegedienst diese Leistungen erbringen. Somit ist wenigstens die Versorgung für erkrankte Obdachlose im Rahmen der häuslichen Krankenpflege sichergestellt.
Hinweis: Dieser Punkt ist besonders für Pflegedienste interessant, die ihren Pflegedienst in einer Großstadt haben, in der es erfahrungsgemäß mehr Obdachlose gibt.
Fazit: Gehen Sie in ein Heim für Obdachlose und bieten Sie künftig auch dort Ihre Leistungen an.
Bildnachweis: Srdjan / stock.adobe.com
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