Nutzen Sie Ihre Chance: neue Kosten für Schornsteinfeger!

Welche Kosten konnten Schornsteinfeger bisher erheben?

Grundsätzlich richten sich die Kosten nach den jeweiligen Tätigkeiten, die bei der Kontrolle ausgeführt werden. Dies wird sich wahrscheinlich auch in Zukunft nicht ändern. Was sich aber ändern wird, ist die Abschaffung des sogenannten Arbeitswerts und Europabetrags. Jede Tätigkeit, die von einem Schornsteinfeger durchgeführt wird, hat einen eigenen Arbeitswert. Dieser beschreibt den Zeitaufwand, den der Schornsteinfeger für diese Tätigkeit aufwenden muss. Die Grundgebühr für Kehrarbeiten liegt beispielsweise bei dem Arbeitswert 9,2.

Der Europabetrag wird von der EU festgelegt und ist für jedes Bundesland anders: in NRW liegt er bei 1,2. Um nun die eigentlichen Kosten also für beispielsweise die Kehrarbeiten zu erhalten, multiplizierte man bisher den Arbeitswert mit dem Europabetrag: also hier 9,2 x 1,2 = 11,04 Euro. Da beides aber nun durch die Lockerung des Kehrmonopols abgeschafft wird, haben Schornsteinfeger keinen Anspruch mehr auf diese Gebühren. Stattdessen sind die Kosten in Zukunft für die Haus- und Wohnungseigentümer frei verhandelbar.

Nutzen Sie die Freiheit bei den Kosten für Schornsteinfeger für sich!

Dadurch dass die Kosten für Schornsteinfeger nun offen für den Wettbewerb sind, bieten sich Ihnen neue Möglichkeiten. Sie können frei für Ihre Dienste werben und Sie anbieten: ob nun als Werbeanzeige in einer Zeitung oder im Internet. Zudem können Sie eigene Kostenprofile erstellen, die Ihre zukünftigen Kunden ansprechen werden. Sie müssen nicht auf Vorgaben achten, sondern können Ihren eigenen Preis aushandeln.

Achten Sie dabei aber auch auf die Konkurrenz: Es wird Ihnen jedoch nichts nützen, wenn Sie sich gegenseitig unterbieten. Für Qualität werden Ihre Kunden auch zahlen.