Nur zertifizierte Altersvorsorge ist steuerbegünstigt
Der Vertrag muss diesen Passus enthalten: „Der Altersvorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des Par. 10a des Einkommensteuergesetzes steuerlich förderungsfähig. Bei der Zertifizierung ist nicht geprüft worden, ob der Altersvorsorgevertrag wirtschaftlich tragfähig ist, die Zusage des Anbieters erfüllbar und die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.“ (Par. 7 Abs. 2 AltZertG).
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