Direkter Vergleich Nießbrauch
Während im alten Recht sofort 74.100 € an Schenkungsteuer zu entrichten war, wurden darüber hinaus jedoch noch 76.950 bis zum Wegfall des Nießbrauches zinslos gestundet. Dem gegenüber steht im neuen Recht eine Schenkungssteuer von 75.900 €.
Auch wenn die Details des Sachverhaltes aufgrund der unterschiedlichen zugrunde liegenden Bewertungsberechnungen, den unterschiedlichen Freibeträgen und nicht zu letzt wegen der unterschiedlichen Kapitalisierung des Nießbrauches nicht 1:1 vergleichbar sind, zeigt das Resultat eine klare Linie.
Das neue Recht ist unter dem Strich um 75.150 € günstiger in dieser Berechnung. Gestaltungen mit dem Instrument des Nießbrauches können daher durchaus von Vorteil sein.
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