Das Landesarbeitsgericht verwies jedoch darauf, dass nicht jede Auseinandersetzung am Arbeitsplatz den Tatbestand des Mobbing erfülle. Wichtig für den Mobbing-Vorwurf sei ein systematisches Vorgehen. Im vorliegenden Fall konnten die Arbeitsrichter allerdings kein System erkennen. (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.03.2002; Az.: 3 Sa ½)
Tipp:
Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Arbeitskollegen oder zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern. Dabei ist die angegriffene Person unterlegen und wird von einer oder mehreren anderen Personen systematisch, oft über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Ziel des Ausstoßens aus dem Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt angegriffen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Mobbing einzuschreiten.
Der Vorwurf des Mobbings wird gern und häufig verwendet. Für den Arbeitgeber ist es deshalb wichtig, die Umstände sorgsam zu überprüfen, bevor er in einem konkreten Fall von Mobbing spricht. Nur eine genaue Klärung des Sachverhalts, bei der alle Beteiligten zu Wort kommen sollten, darf Grundlage möglicher arbeitsrechtlicher Maßnahmen sein.