Lohnsteuerbescheinigung mit Identifikationsnummer
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben vom 09.11.2009 informiert, dass Sie für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nutzen müssen.
Wo finden Sie die Identifikationsnummer für die Lohnsteuerbescheinigung?
Sie können diese Identifikationsnummern Ihrer Arbeitnehmer für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Der Haken bei der Sache: Das wird voraussichtlich erst ab 01.04.2010 möglich sein.
So lösen Sie dieses Problem mit der Lohnsteuerbescheinigung
Das Bundesfinanzministerium zeigt Ihnen die Lösung. Sie können die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31. Oktober 2010 unter Angabe der bisherigen eTIN übermitteln und die steuerliche Identifikationsnummer erst nach Bekanntgabe in das Lohnkonto übernehmen.
Spätesten ab dem 01.11.2010 wird es aber ernst. Ab diesem Datum dürfen Sie die eTin nur noch verwenden,
- wenn auf der Lohnsteuerkarte die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht eingetragen ist,
- der Arbeitnehmer sie Ihnen nicht mitgeteilt hat und
- wenn Ihre Ermittlung der Identifikationsnummer des Arbeitnehmers im Rahmen der Anfragemöglichkeit beim Bundeszentralamt für Steuern erfolglos war.