Neues Urteil des Bundesverfassungsgerichts erleichtert Selbstständigkeit ohne Meisterbrief

Ein aktuelles Urteil erleichtert es Ihnen als Handwerker sich ohne Meisterbrief selbstständig zu machen oder Leistungen anzubieten, für die normalerweise ein Meisterbrief vorausgesetzt wird.
In seinem Urteil rügt das Bundesverfassungsgericht, dass Ausnahmeregelungen, mit denen sich Handwerker ohne Meisterbrief in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen dürfen, zu selten angewandt werden. Zudem bezweifelten die Richter, ob der Meisterzwang überhaupt noch zeitgemäß sei (Bundesverfassungsgericht, 5.12.2005, Az: 1 BvR 1730/02). Bald könnte das Gericht den Meisterzwang sogar für verfassungwidrig erklären.

Handwerksausübung auch ohne Meisterbrief möglich
Der Fall: Ein selbstständiger Handwerker hatte über mehrere Jahre Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten für seine Kunden erledigt. Er verfügte aber nicht über einen Meistertitel – die Prüfung hatte er nicht bestanden. Weil er mit seiner Tätigkeit gegen die Handwerksordnung verstieß, sollte er 9.000 € Geldbuße zahlen. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber letztlich, dass er nicht zahlen muss.

So machen Sie sich ohne Meisterbrief selbstständig
Schon heute benötigen Sie nicht immer einen Meisterbrief, um sich als Handwerker selbstständig machen zu dürfen. Sie haben 3 Möglichkeiten:

1. Ausnahmeregelungen
Sie können folgende Ausnahmeregelungen beantragen:

  • Ausübungsberechtigung (§ 7b Handwerksordnung). Das ist möglich, wenn Sie eine Gesellenprüfung abgelegt haben und insbesondere mindestens 6 Jahre in dem Handwerk tätig waren, davon 4 Jahre in leitender Position.
  • Ausnahmebewilligung (§ 8 Handwerksordnung). Die Voraussetzungen dafür: 1. Es muss tatsächlich ein Ausnahmefall vorliegen. Das Bundesverfassungsgericht (17.7.1961, Az: 1 BvL 44/55) hatte das z.B. angenommen, wenn ein Handwerker für den Unterhalt von Angehörigen aufkommen muss und deshalb keine Meisterkurse besuchen kann. 2. Sie müssen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten für den Beruf nachweisen. Das geschieht regelmäßig durch eine Prüfung, die vor der Handwerkskammer abgelegt wird.

2. Beruf ohne Meisterzwang
In 53 Handwerksberufen benötigen Sie seit der Handwerksreform 2004 generell keinen Meisterbrief, sondern nur noch ausreichende Erfahrung im Handwerksberuf und in einer Leitungsposition.

3. Minderhandwerk
Üben Sie einfache oder für Handwerksberufe untypische Arbeiten aus, benötigen Sie ebenfalls keinen Meisterbrief. Beispiel: Kleben von Rauhfasertapete und Überstreichen mit Binderfarbe.