Unternehmensregister: Diese Unternehmen sind betroffen
Die nachfolgenden Unternehmen sind seit dem 01. Januar 2007 verpflichtet, ihren Jahresabschluss der Öffentlichkeit im Internet elektronisch im Unternehmensregister zugänglich zu machen:
Kapitalgesellschaften
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Alle:
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Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftendem Gesellschafter
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Nach Publizitätsgesetz verpflichtete Personen, z.B. Einzelkaufleute und alle Unternehmen, die die folgenden Merkmale erfüllen:
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In drei aufeinanderfolgenden Jahren werden zwei der drei folgenden Merkmale erfüllt:
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Neben den drei genannten Hauptgruppen gibt es noch die eingetragenen Genossenschaften, die in der Praxis jedoch keine entscheidende Rolle spielen.
Sie veröffentlichen Ihren Jahresabschluss unter der seit dem 1. Januar 2007 gültigen Internetadresse www.unternehmensregister.de. Nachdem Sie sich kostenlos angemeldet und registriert haben, können Sie sich über die folgenden Punkte informieren:
- Registerbekanntmachungen
- Rechnungslegung / Finanzberichte
- Gesellschaftsbekanntmachungen
- Fondsinformationen
- Kapitalmarktinformationen
- Insolvenzen
Unternehmensregister statt Handelsregister
Mit Einführung des elektronischen Handelsregisters entfällt Ihre Verpflichtung bei Ihrem bisherigen Handelsregister Ihren Jahresabschluss vorzulegen. Alle Unternehmen, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2005 begonnen hat, sind von der Neuregelung betroffen. Hat Ihr Geschäftsjahr vor dem 01. Januar 2006 begonnen, legen Sie Ihren Abschluss noch wie bisher bei Ihrem Handelsregister in Papierform vor.