Sinn und Zweck der Gesetzesänderung ist es, den Behörden die Überprüfung zu ermöglichen, ob jemand, der unter einer Adresse gemeldet ist, dort auch tatsächlich wohnt bzw. dort wohnen darf.
Bestätigung von Ein- und Auszug
Als Vermieter sind Sie jetzt verpflichtet, Ihren Mietern innerhalb von 2 Wochen den Ein- und Auszug zu bestätigen. Diese Bestätigung muss Ihren Namen und Ihre Anschrift sowie Namen und Anschrift des Mieters und Datum von Ein- und Auszug enthalten. Die hierfür erforderlichen Formulare erhalten Sie bei den Meldebehörden. Auch eine elektronische Erteilung dieser Auskünfte ist möglich. Als Vermieter müssen Sie diese Mitteilung nicht unbedingt selbst machen, Sie können auch einen Dritten, etwa den Verwalter damit betrauen.
Des Weiteren sind Sie verpflichtet, den Behörden auf Anfrage Auskunft über die Personen zu erteilen, die bei Ihnen wohnen oder gewohnt haben.
Hohes Bußgeld bei Verstoß
Ihrer Mitwirkungspflicht bei der An- und Abmeldung der Mieter sollten Sie unbedingt nachkommen. Wer sich nämlich weigert, die Bestätigung rechtzeitig auszustellen, muss von den Mietern bei der Meldebehörde gemeldet werden und wird mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 € belegt. Auch wenn Sie den Meldebehörden auf Anfrage die gewünschte Auskunft über Ihre Mieter verweigern, droht Ihnen ein Bußgeld.
Fazit: Die An- und Abmeldung Ihrer Mieter müssen Sie bestätigen. Weigern Sie sich, wird es teuer für Sie.