Neues Gerichtsurteil zum Arbeitsrecht: Diskriminierung kann teuer werden

Das LAG Berlin-Brandenburg hat mit einem neuen Gerichtsurteil einen Arbeitgeber zu Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro wegen Geschlechterdiskriminierung verurteilt. Lesen Sie hier, wie der Arbeitgeber dies hätte vermeiden können.

Nicht erst seit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist die grundlose Ungleichbehandlung von weiblichen und männlichen Arbeitnehmern verboten. Ein Gerichtsurteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 26.11.2008, Aktenzeichen 15 Sa 517/08, hat die Folgen für den Arbeitgeber bei Verstößen gegen die sogenannte Geschlechterdiskriminierung deutlich gezeigt.

Diskriminierung kann teuer werden
In einem Betrieb waren sämtliche 27 Führungspositionen mit Männern besetzt, obwohl 2/3 aller Beschäftigten weiblich waren. Die Klägerin hatte sich um eine frei gewordene Führungsposition beworben, allerdings erfolglos. Sie war der Ansicht, dass sie alleine wegen ihres Geschlechts die Position nicht bekommen hatte.

Das LAG folgte ihr und gab ihrer Klage statt. Die Folgen für den Arbeitgeber waren beachtlich:

  • Mit dem Gerichtsurteil sprachen ihr die Richter die Differnez zwischen der aktuellen Vergütung und der Vergütung für die Führungsposition zu, und zwar unbegrenzt lange in die Zukunft.
  • Das Gerichtsurteil sprach ihr weitere 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte zu.

Gründe des Gerichtsurteils
Das Gericht wertete es als ausreichendes Indiz für eine unzulässige Geschlechterdiskriminierung, dass sämtliche Führungspositionen von Männern besetzt waren, während 2/3 der Beschäftigten weiblich sind. Hinzu kam, dass der Arbeitgeber keine Stellenausschreibungen oder sonstige schriftliche Auswahlkriterien vorlegen konnte. Er konnte daher das Gericht nicht davon überzeugen, dass es bessere Bewerber als die Klägerin gab.

So vermeiden Sie, dass dieses Gerichtsurteil auch für Sie teuer wird
Entscheidend ist, dass Sie stets objektive Gründe für Ihre Personalentscheidung vorlegen können. Sie verbessern Ihre Chancen erheblich, wenn

  • die Führungsgremien nicht nur mit Männern besetzt sind, während der größte Teil der Mitarbeiter weiblich sind.
  • Sie zu jeder ausgeschriebenen Stelle eine Stellenbeschreibung und ein daraus abgeleitetes Anforderungsprofil erstellt haben.
  • Sie belegen können, welche dieser Anforderungen der einzelne Bewerber erfüllt oder eben nicht erfüllt.
  • Sie aufgrund dieser Bewertung entscheiden.