Neuer Zuschuss für Schwachstellenanalysen

Die KfW Bankengruppe erweitert ihr Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen durch einen Zuschuss für eine Schwachstellenanalyse.

Das BMWi stellt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe einen Sonderfonds "Runder Tisch" aus Haushaltsmitteln zur Erstellung einer Schwachstellenanalyse für die Jahre 2009 und 2010 zur Verfügung. Kleine und mittlere Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise erhalten über den "Runden Tisch" einen Zuschuss für die Durchführung einer Schwachstellenanalyse, die Grundlage für die Wiederherstellung der Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit ist. 

Wer erhält den Zuschuss für die Schwachstellenanalyse?
Mit einem Zuschuss zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse werden kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Betriebssitz im gesamten Bundesgebiet unterstützt, die aufgrund einer nicht erwartungsgemäß verlaufenden wirtschaftlichen Entwicklung in Schwierigkeiten geraten sind, obwohl sie gute Marktchancen haben.

Keinen Anspruch auf den Zuschuss zur Schwachstellenanalyse haben Unternehmen, die einen Insolvenzantrag gestellt haben bzw. bei denen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht. Ferner besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse. 

Wie wird die Durchführung der Schwachstellenanalyse gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen erhalten über den Zuschuss zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse die Möglichkeit, ausgewählte Berater (Projektbetreuer) mit der Durchführung eines Unternehmenschecks zu beauftragen, in dessen Rahmen Schwachstellen identifiziert und Lösungsvorschläge unterbreitet werden.

Wenn erforderlich, wird in moderierten Diskussionen mit den Beteiligten das weitere Vorgehen abgestimmt. Die Förderung zur Schwachstellenanalyse umfasst maximal 10 Tagewerke zu je 8 Stunden.

Durchführung der Schwachstellenanalyse
Unternehmen, die einen Zuschuss zur Durchführung einer Schwachstellenanalyse in Anspruch nehmen wollen, treten zunächst mit dem Wunsch nach Betreuung an den für sie zuständigen Regionalpartner (in der Regel Kammer) heran. Diesem stellen sie auch die für die Schwachstellenanalyse erforderlichen Informationen (betriebswirtschaftliche Eckdaten) zur Verfügung (gemäß einer Checkliste).

Die Regionalpartner fungieren im Rahmen der Förderung für eine Schwachstellenanalyse als erste Anlaufstelle für das Unternehmen und begleiten den gesamten Prozess als Ansprechpartner. Er führt Vorgespräche und unterstützt das Unternehmen bei der Auswahl eines auditierten Projektbetreuers aus der KfW Beraterbörse, der dann die Schwachstellenanalyse durchführt. Der Regionalpartner entscheidet auch über die Anzahl der geförderten Tagewerke.

Die Projektbetreuer (Unternehmensberater) sind dann für die Durchführung der Schwachstellenanalyse verantwortlich. Auf Grundlage der durchgeführten Schwachstellenanalyse entscheidet er zusammen mit dem Regionalpartner, ob eine Zusammenkunft aller Beteiligten empfehlenswert ist.

Zum Abschluss der durchgeführten Schwachstellenanalyse erhält der Unternehmer ein schriftliches Maßnahmen-Paket, das ihm helfen soll, die festgestellten Schwachstellen zu beseitigen.
 

Zuschuss für eine Krisenberatung
Daneben haben die KfW Bankengruppe und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) das Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch eine spezielle Krisenberatung erweitert. Seit 1. Mai können in Schwierigkeiten geratene KMU Zuschüsse für die neue "Turn Around Beratung" in Anspruch nehmen. Mithilfe dieser Form der Krisenberatung sollen die Unternehmen ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherstellen.

Weitere Informationen zur Schwachstellenanalyse
Das Merkblatt zur Schwachstellenanalyse "Merkblatt – Runder Tisch der KfW Mittelstandsbank" steht im Internet zur Verfügung.

Hier geht es zur KfW Beraterbörse.