Das maschinelle DEÜV-Meldeverfahren im Lohnbüro wird erweitert. Denn ab Dezember 2010 müssen nun auch Arbeitgeberdaten übermittelt werden. Die Betriebsdaten müssen Sie als Lohnabrechner nun bei Änderungen der Betriebsdaten in diesem neuen Datensatz Betriebsdatenpflege (DSBD) an eine Datenannahmestelle Ihrer Wahl übermitteln.
Zentrale Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur
Seit mittlerweile drei Jahren gibt es eine zentrale Betriebsnummernstelle der Arbeitsagentur, die die Betriebsnummern für Betriebe vergibt. Das Problem dabei ist, dass bei Neugründung eines Betriebes die Betriebsnummer vergeben wird und die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Angaben gespeichert werden. Eine Betriebsdatenpflege wird von bereits bestehenden Betrieben jedoch häufig nicht vorgenommen.
Konkret bedeutet das, dass bei allen Betrieben, die bereits seit Jahren oder Jahrzehnten über eine Betriebsnummer verfügen, in vielen Fällen keine ausreichende Pflege der Betriebsdaten erfolgt.
Die Folge ist nun leider ein unzureichender Datenbestand bei der Betriebsnummernstelle. Zwar sollten die Betriebe Änderungen der Betriebsdaten an die Bundesagentur für Arbeit mittels eines Papierformulars melden, aber dieses Formular dürfte den meisten Betrieben nicht bekannt sein. Deshalb sind die Änderungen der Daten letztendlich nie gemeldet worden.
Um den Datenbestand zu aktualisieren und die Qualität der Daten zu verbessern, wurde das maschinelle DEÜV-Meldeverfahren erweitert und seit Dezember 2010 müssen Sie in der Lohnabrechnung die Änderungen der Betriebsdaten als Datensatz übermitteln. Folgende Änderungen müssen Sie unter anderem an die Einzugsstelle Ihrer Wahl übermitteln:
- Umfirmierung
- Anschrift
- Betriebsaufgabe
Die Firmendaten werden dann automatisch in der Betriebsdatenbank aktualisiert. Die anderen Sozialversicherungsträger werden über die Änderungen seitens der Bundesagentur für Arbeit informiert.