Aufgrund der Korngrößenverteilung von Holzstaub kann ein wesentlicher Teil des Staubes in die Nasenhöhle gelangen und sogar bis in die Lunge vordringen. Auch die natürlichen Inhaltsstoffe wie zum Beispiel Tannine, Tanninsäuren, ungesättigte Aldehyde und das Holz bedeckende Pilze können bei der Bearbeitung zu Krebs führen.
Warum Holzstaub Krebs verursacht:
Die toxische Wirkung von Holzstäuben wurde unter anderem bei Versuchen mit Meerschweinchen und Ratten festgestellt. Es wurden Entzündungsreaktionen im Lungengewebe festgestellt sowie Ödeme in der Nasenschleimhaut und der Nasennebenhöhlen, alles durch Holzstaub hervorgerufen.
Bei zahlreichen Arbeitnehmern in der Holzbearbeitung wurde Krebs in der Nase und den Nasennebenhöhlen festgestellt. Tischler sind besonders stark gefährdet, da sie hier neben Holzstaub zusätzlich mit weiteren Gefahrstoffen wie Leim, Lösemittel, Holzschutzmittel und Beizen in Berührung kommen.
Nach dem heutigen Kenntnisstand sind Buchen- und Eichenhölzer als krebserregend eingestuft. Alle anderen Holzstäube gelten als krebsverdächtig. Diese Erkenntnis reicht aus, dass alle Mitarbeiter, die mit der Bearbeitung von Holz zu tun haben, geschützt werden müssen.
Zusätzliche Risiken bei Holzstaub:
Allergien: Die Arbeitsschutz-Behörden konnten in den letzten Jahren sehr viele Daten darüber sammeln. Die meisten Daten stammen von Rotzeder, Erle, Birke und Kiefer sowie von mehreren exotischen Hölzern. Allergische Atemwegsreaktionen auf Holzstaub sind meistens Schnupfen, Hauterkrankungen und Asthma.
Verunreinigte Holzstäube
Reizwirkungen der Augen und der Atemwege sind keine Seltenheit, wenn Holz verunreinigt ist. Auch eine Wirkungsverstärkung für die Krebsentstehung ist bei verunreinigten Holzstäuben bemerkbar. Typische Verunreinigungen von Holz sind Formaldehyd, Chromate, Kupfersalze, Blei und Zinnverbindungen.
Wie Sie sich vor Krebs durch Holzstaub schützen:
- Führen Sie eine Gefährdungsbeurteilung durch
- Treffen Sie Maßnahmen, die die Entstehung von Holzstaub verhindern
- Installieren Sie eine wirkungsvolle Absauganlage für Ihre Tischlerei und Holzbearbeitungsmaschinen
- Fegen und Abblasen mit Druckluft ist verboten
- Verwenden Sie ausschließlich Staubsauger zur Reinigung vom Boden und Arbeitsplätze