Neue Pflichten für Rechnungen an Privatpersonen
Bei Beträgen über 100 Euro müssen Sie dieselben Pflichtangaben machen wie bei den Rechnungen an Unternehmer.
Zudem müssen Sie den privaten Empfänger auf der Rechnung darauf hinweisen, dass diese zusammen mit dem Zahlungsbeleg 2 Jahre lang aufzubewahren ist.
BMF-Schreiben Az. IV A 5 – S 7280 – 21/04; IV A S 7295 – 1/04 vom 24.11.2004
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