Neue Gebührenordnung der Rechtsanwälte: So reagieren Sie richtig
Lesezeit: < 1 MinuteKlären Sie bei sich abzeichnenden Rechtsstreitigkeiten die Kostenfrage unbedingt schon vor dem ersten Beratungsgespräch. Bislang war festgelegt, dass die Erstberatung je nach Thema zwischen 10 und 180 Euro kosten darf. Zwar darf auch nach neuer Rechtslage die Gebühr für das erste Beratungsgespräch höchstens 190 Euro betragen. Diese Grenze gilt aber nur für Verbraucher.
2. Vorsicht Gebührenfalle
Lassen Sie sich als Arbeitgeber in einem konkreten Fall beraten, handelt es sich von Anfang an um einen Gebührentatbestand, der auf Grundlage des Gegenstandswerts zu berechnen ist. Vor allem bei Kündigungsstreitigkeiten mit hohem Gegenstandswert tut vorherige Kostenklärung Not.
3. Ausnahme Sozialrechtliche Angelegenheiten
Wenn Sie beispielsweise eine Beratung zu Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger brauchen, darf die Erstberatung nach neuer Rechtslage auch für Sie höchstens 260 Euro kosten. Hier werden die Gebühren also nicht nach dem Gegenstandswert berechnet.
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