Neue Entgeltbescheinigungsrichtlinie seit Jahreswechsel

Lohnabrechner müssen sich seit 1. Januar 2010 mit dem ELENA-Verfahren auseinandersetzen. Voraussetzung für dieses neue Verfahren ist ein einheitlicher Standard in der Entgeltabrechnung und wie die einzelnen Entgeltarten bescheinigt werden. Aus diesem Grund ist ebenfalls seit 1. Januar 2010 die Entgeltbescheinigungsrichtlinie in Kraft getreten.

Ziel der Entgeltbescheinigungsrichtlinie seit 2010
Um einen einheitlichen Mindeststandard zur Ausstellung einer Entgeltbescheinigung zu erreichen, hat sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen mit Vertretern der Wirtschaft und Herstellern von Entgeltabrechungsprogrammen auf einen einheitlichen Mindeststandard geeinigt.

Ziel ist es dabei eine vergleichbare Lesbarkeit der Bescheinigungen durch den gleichen Aufbau und standardisierte Begriffe zu sichern. Das veröffentlichte Ziel einer einfacheren Lesbarkeit für die Beschäftigten und gegebenenfalls Personen, die diese Bescheinigungen vorgelegt bekommen, sondern erreicht erstmalig die einheitliche Verwendung und Definition von Entgeltbegriffen in der Abrechnung.  

Mittelfristig versprechen sich alle Beteiligten davon auch Entlastungen in den Arbeitsabläufen der Arbeitgeber bei Neueinstellung von Beschäftigten und im Bereich des Bescheinigungswesens.

Entgeltbescheinigungsrichtlinie verändert die Lohnabrechnung
Zum Jahresbeginn 2010 bedeutet dies jedoch für die Lohnabrechner teilweise eine Umstellung. Denn durch die Entgeltbescheinigungsrichtlinie wird sich die ein oder andere Lohnabrechnung etwas verändern.  

Hierbei sind insbesondere pauschalversteuerte Lohnarten zu nennen bei denen die Pauschalsteuern vom Arbeitnehmer getragen werden. Denn in diesen Fall vermindert sich das Gesamtbrutto des Arbeitnehmers.