Neu: Steuererklärungen per Fax sind jetzt erlaubt
Lesezeit: < 1 MinuteDas Finanzamt hat gegen diese Entscheidung Revision eingelegt (Az. VI B 54/03). Bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs können Sie die Steuererklärungen, die Sie eigenhändig unterschreiben müssen, zwar ans Finanzamt faxen, sollten aber das Original anschließend dem Finanzamt übersenden.
Das Fax vorab macht also zur Zeit nur dann Sinn, wenn es darum geht, Termine einzuhalten.
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