Neu ab 2007: Zuwendungen bis 10.000 Euro bleiben steuerfrei
Konkret bleiben Zuwendungen bis zu 10.000 € pro Geschäftspartner bzw. Mitarbeiter und Jahr beim Empfänger steuerfrei. Als Bemessungsgrundlage für die pauschale Besteuerung dienen die Ihnen tatsächlich entstandenen Kosten einschließlich der Umsatzsteuer. Das bedeutet eine erhebliche Arbeitserleichterung.
- Zuwendungen, die aus gesellschaftsrechtlicher Veranlassung gewährt werden, wie etwa verdeckte Gewinnausschüttungen, fallen nicht unter diese neue Steuerpauschale. Nur betrieblich veranlasste Geschenke und Zuwendungen werden von der Neuregelung erfasst.
- Die neue Steuerpauschale gilt nicht für Fälle, die jetzt schon pauschal besteuert werden können (z. B. Dienstwagen zur privaten Mitbenutzung, Gewährung von Rabatten). In diesen Fällen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.
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