Nehmen Sie beim Einstellungsverfahren Ihre Pflicht gegenüber Schwerbehinderten ernst
Zwar kann die vermutete Diskriminierung widerlegt werden, wenn die Ablehnung wegen sachlicher Kriterien erfolgte. Im betreffenden Fall wurden FH-Absolventen gesucht und Universitätsabsolventen abgelehnt. Der schwerbehinderte Bewerber war Uni-Absolvent und klagte. Das BAG hielt das Auswahlkriterium beim Einstellungsverfahren für ungerechtfertigt, und der Arbeitgeber musste eine Entschädigung zahlen (BAG vom 12.09.2006, 9 AZR 807/05).
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