Nebenberuflich einsteigen

Für den Beginn einer Unternehmerkarriere bietet sich oft der nebenberufliche Start in die Selbstständigkeit an. Vorteil: man muss nicht gleich alle finanziellen Brücken und Sicherheiten hinter sich abbrechen, sondern kann schrittweise Fuß fassen in der Welt der Selbstständigen und Unternehmer.
Der Existenzgründer muss nicht sofort alles hinter sich abbrechen, sondern hat durch die hauptberufliche Einnahmequelle genügend Freiraum, um seine Geschäftsidee zu testen. Ein langsamer Übergang zur hauptberuflichen Selbstständigkeit ermöglicht zudem die Prüfung und Verfeinerung des Gründungskonzepts.
Das Arbeitsrecht unterscheidet zwischen einem zweiten Arbeitsverhältnis und einer selbstständigen Nebentätigkeit. Letztere zeichnet sich für die Finanzämter durch folgende Merkmale aus:
  1. Einsatz eigenen Kapitals
  2. Eigenes Unternehmer- und Haftungsrisiko
  3. Weisungsungebundenes Arbeiten
  4. Keinerlei Urlaubs- oder Lohnfortzahlungsansprüche
  5. keine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers
Aufgrund des Rechts der freien Berufswahl ist der nebenberuflich Selbstständige nicht verpflichtet, seinen Chef über die Selbstständigkeit zu informieren. Ebensowenig darf der Vorgesetzte die Selbstständigkeit verbieten. Nur die so genannte Nebentätigkeitsklausel im Arbeitsvertrag schränkt diesen Grundsatz ein. Beispiel: "Nebenbeschäftigungen – auch unentgeltliche – dürfen nur nach Zustimmung des Arbeitgebers ausgeübt werden, es sei denn, die Interessen des Arbeitgebers werden durch diese Nebenbeschäftigung nicht berührt." Im Klartext: Jeder kann sich ohne Erlaubnis des Chefs nebenberuflich selbstständig machen, es sei denn, der Arbeitnehmer….

… macht seinem Arbeitgeber Konkurrenz
… vernachlässigt aufgrund der Selbstständigkeit seine Pflichten als Angestellter
… verwendet den vertraglich zugesicherten Erholungsurlaub auf die Nebenbeschäftigung und ist deshalb unausgeruht
… hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt und arbeitet nebenberuflich, anstatt zu genese

Um nicht leichtfertig den Arbeitsplatz zu gefährden, ist es in den meisten Fällen ratsam, mit dem Vorgesetzten über die selbstständige Nebentätigkeit zu sprechen. Hilfreich sind auch schriftliche Vereinbarungen, in denen zum Beispiel die nebenberufliche Tätigkeit während der Urlaubszeit geregelt ist. Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes benötigen bis auf wenige Ausnahmen ohnehin die Genehmigung des Dienstherren für die nebenberufliche Selbstständigkeit.

Vorsicht, Finanzamt:
Weist die selbstständige Nebentätigkeit fortlaufend Verluste aus, stuft die Behörde die Selbstständigkeit als Liebhaberei ein. Konsequenz: Die Kosten, die durch die Selbstständigkeit anfallen, lassen sich nicht als betriebliche Ausgaben absetzen. Kurzfristige Verluste können Sie dann nicht mehr mit anderen Einnahmen (Gehalt, Zinsen, Mieten) verrechnen (Höchstgrenzen) und so Steuern sparen.