Nachträgliche Änderungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Lesezeit: < 1 MinuteDurch diese Neuregelungen kommt es bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu höheren Bewertungen, die mit einer Anhebung der persönlichen Freibeträge jedoch ausgeglichen werden sollen, damit weiterhin gewährleistet ist, dass auch künftig ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung steuerfrei übertragen werden können
Verwandtschaftsverhältnis | bisheriger Freibetrag | neuer Freibetrag |
Ehegatte | 307.000 € | 500.000 € |
Kinder | 205.000 € | 400.000 € |
Enkel a) Enkel b) Enkel, wenn Eltern verstorben sind | a) 51.200 € b) 205.000 € | a) 200.000 € b) 400.000 € |
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