Mutterschutz: Steigende Kosten einplanen

Mutterschutz: Die geplante Vereinheitlichung dieser Zeit in der EU wird auch in Deutschland für steigende Kosten sorgen. Personalplaner fangen schon mal an zu rechnen.

In Brüssel ist man sich einig darüber, dass europaweit einheitlich künftig eine 20-wöchige bezahlte Mutterschutzzeit gelten soll. Auch wenn es in Deutschland bereits ein weit fortgeschrittenes Modell zur bezahlten Freistellung vor und nach der Geburt gibt, würde eine solche Neuregelung zu einer zusätzlichen Kostenbelastung der Unternehmen führen.

Diese werden allerdings nur auf gesamtwirtschaftlicher Ebene quantifiziert. Was die Ausweitung des Mutterschutzes für das eigene Unternehmen ausmachen würde, sollte jeder Personalplaner schon jetzt einmal durchrechnen.

Mutterschutz und Elternzeit in Kombination
Zu beachten ist, dass zwar der Mutterschutz nach dem EU-Vorhaben um sechs Wochen verlängert werden soll, für Deutschland aber eine Möglichkeit der Anrechnung von Elternzeit wahrscheinlich ist, so dass nur zwei Wochen zusätzlicher Mutterschutz kalkuliert werden muss. Damit wird das deutsche Modell der Kombination aus Mutterschutz und Elternzeit anerkannt.

Kalkulation der Mutterschutzkosten
Aus der Vergangenheit sind die durchschnittlichen Mutterschutzfälle pro Jahr bekannt. Für die Anzahl dieser Fälle sind die Personalkosten für zwei Wochen zu ermitteln und als "Vorsichtsbudget" in die Planung einzustellen.

Da weder der Zeitpunkt des Inkrafttretens in Deutschland noch die Länge des Mutterschutzes endgültig festgelegt ist (die Diskussion über dieses Thema gibt es in der EU schon seit zwei Jahren), ist dies als reine Vorsichtsmaßnahme zu sehen.

Auch wenn es in der derzeit geplanten Periode, also 2011, noch nicht zu einer finanziellen Belastung kommt, ist es aus Sicht einer vorausschauenden Personalplanung richtig, bereits jetzt die ausmachenden Beträge zu ermitteln.

EU schafft neues Beispiel für Legislativrisiko
Im Rahmen der Personalrisiken wurde die nicht vorhersehbare Veränderung von rechtlichen Rahmenbedingungen als Legislativrisiko beschrieben. Sie wirken unmittelbar auf die Unternehmen ein und können erst geplant werden, wenn konkrete Vorhaben veröffentlicht werden.

Dieser Zeitpunkt ist jetzt wieder einmal gekommen. Informieren Sie sich hier, welche Rolle Legislativrisiken bisher schon in der Personalkostenplanung gespielt haben.