Mutterschutz in Deutschland und Europa

Mutterschutz vor und nach der Geburt dauert in Deutschland 14 Wochen. Eine Ausweitung ist EU-weit in der Diskussion. Wie sieht die Lage in anderen Ländern aus?

In Deutschland kann eine Schwangere theoretisch bis zur Geburt arbeiten, wenn Sie es möchte – auch wenn die Mutterschutzfrist derzeit sechs Wochen vor der Geburt beginnt. Nach der Geburt besteht dann jedoch bis zum Ende der Mutterschutzfrist acht Wochen lang ein absolutes Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden.

Während des Mutterschutzes bekommen gesetzlich krankenversicherte Frauen Mutterschaftsgeld. Der Arbeitgeber stockt dieses Geld bis zur Höhe des Nettogehaltes auf. Deutschland erfüllt damit die bisherige EU-Mindestnorm in Bezug auf die Länge der Mutterschutzzeit.

EU strebt Änderungen beim Mutterschutz an
Nun soll diese Zeit auf 20 Wochen verlängert werden, wobei für Deutschland wohl eine Anrechenbarkeit der Elternzeit gegeben sein wird, so dass es wohl auf eine Verlängerung um zwei Wochen hinauslaufen wird, wenn die Regelungen so wie geplant verabschiedet werden. Bisher ist der Mutterschutz hinsichtlich Dauer und Vergütung überall unterschiedlich geregelt.

Einige Beispiele zum Mutterschutz in der EU
Dänemark:
In Dänemark gilt eine Mutterschutzfrist von 18 Wochen (vier Wochen vor dem Geburtstermin, 14 Wochen danach). Das Mutterschaftsgeld orientiert sich am vorherigen Stundenlohn der Frau mit einer Obergrenze.

Frankreich:
Hier beträgt die Schutzzeit 16 Wochen, sechs vor und zehn nach der Geburt. Es wird weiterhin Gehalt gezahlt.

Polen:
Beim ersten Kind 16, bei weiteren 18 Wochen Mutterschutz wird in Polen gewährt. Dabei wird ein Monat Gehalt gezahlt.

Die Beispiele zeigen, dass die Regelungen innerhalb der EU schon überall ähnlich, aber im Detail noch unterschiedlich sind. Die Pläne der EU streben an, hier eine Einheitlichkeit herbeizuführen. Da Deutschland hier kein Vorreiter ist, sind Verbesserungen zu erwarten. In Kombination mit dem Recht auf Elternzeit muss sich Deutschland jedoch vor keinem anderen Land verstecken.