Mutterschutz: Hier finden Sie die Aufsichtsbehörden
Lesezeit: < 1 MinuteMutterschutz: Informieren Sie die Aufsichtsbehörde
So sind Sie zum Beispiel nach §§ 5 und 19 des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, die Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn Sie eine Mitarbeiterin von der Schwangerschaft unterrichtet.
Vollständige Liste der Aufsichtsbehörden
Allerdings ist die nach Mutterschutzgesetz zu informierende Aufsichtsbehörde in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. Eine vollständige Liste der nach Mutterschutzgesetz zuständigen Aufsichtsbehörden in den einzelnen Bundesländern finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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