Mutterschutz hat auch Auswirkungen auf AGG

Den hohen Stellenwert des Mutterschutzes hat ein Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 02.09.2008, Az: 3 Ca 1133/08 bestätigt. Die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages einer Schwangeren kann ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) darstellen.

So entschieden die Richter und sprachen einer Schwangeren einen Schadensersatzanspruch wegen entgangenen Arbeitseinkommens und zusätzlich auf angemessene Entschädigung wegen einer Benachteiligung nach dem AGG zu. Die Richter betonten den hohen Wert des Mutterschutzes durch diese Entscheidung.

Mutterschutz gilt auch bei Verlängerung von Arbeitsverträgen
Was war passiert? Die Entscheidung über die Verlängerung oder Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages der Klägerin stand an. Der Arbeitgeber entschied sich dazu, den Arbeitsvewrtrag nicht zu verlängern. Daraufhin erkundigte sich die Mutter der Klägerin telefonisch bei dem Arbeitgeber über die Gründe für die Nichtverlängerung. Sie wurde informiert, dass Grund für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages die Schwangerschaft der Mitarbeiterin sei. Die Mitarbeiterin sah darin einen Verstoß gegen den gesetzlich verankerten Mutterschutz.

Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass die Arbeitnehmerin im Prozess durch die Zeugenaussage ihrer Mutter eine Indiztatsache dafür bewiesen hat, dass die Nichtverlängerung des befristeten Arbeitsvertrages auf einer Schwangerschaft beruht und damit eine Benachteiligung wegen ihres Geschlechts darstellt. Dann trägt der Arbeitgeber die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor solchen Benachteiligung vorgelegen hat. Diesen Beweis konnte der Arbeitgeber nicht erbringen und verlor daher den Prozess. Die Richter sahen insofern den Mutterschutz nicht gewahrt

Tipp für Arbeitgeber: Ähnlich wie bei der Begründung von Ablehnungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrages sollten Sie sich bei der Begründung von Entscheidungen über die Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages zurück halten. Weisen Sie auch Ihre Mitarbeiter an, keine entsprechenden Informationen zu geben.