Reichen Sie Ihre Steuererklärungen nicht fristgemäß ein, droht ein Verspätungszuschlag. Und der kann teuer werden – maximal 10% der festgesetzten Steuern, höchstens 25.000 Euro. Wie hoch der Verspätungszuschlag tatsächlich ist, liegt im Ermessen des Finanzbeamten. Auch, ob Sie überhaupt Verspätungszuschlag zahlen müssen. Scheint dem Sachbearbeiter das Versäumnis entschuldbar, kann er auch davon absehen.
Teilen Sie deshalb dem Finanzbeamten Gründe mit, die Ihr Verhalten entschuldbar machen. Vorab ein paar formale Dinge:
- Ihr Einspruch sollte innerhalb eines Monats beim Finanzamt eingehen.
- Beziehen Sie sich auf den Steuerbescheid, in dem der Verspätungszuschlag festgesetzt wurde.
- Begründen Sie, warum Sie zu spät dran waren: Mögliche Gründe: Computerprobleme, Datenverlust, Krankheit, Umzug…
- Fügen Sie Beweise hinzu.
Musterbrief: Was Sie schreiben können
Steuer-IdNr. 123 456 789
Einspruch gegen die Festsetzung des Verspätungszuschlags vom …
Sehr geehrter Herr Müller,
zusammen mit oben genanntem Steuerbescheid haben Sie einen Verspätungszuschlag in Höhe von 400 Euro festgesetzt, weil ich die Einkommensteuer-Erklärung 2011 noch nicht eingereicht habe. Mit diesem Schreiben bitte ich Sie, den Verspätungszuschlag aufzuheben.
Begründung:
Es war mir leider nicht möglich, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, weil ich aufgrund eines fiebrigen Infektes das Bett 2 Wochen lang hüten musste. Erst seit letzter Woche bin ich wieder halbwegs einsetzfähig. Eine Bescheinigung meines Arztes füge ich diesem Schreiben bei.
Jetzt hat die Steuererklärung erste Priorität, ich werde diese umgehend fertigstellen und Ihnen einreichen. Bisher habe ich meine Steuererklärungen immer fristgerecht abgegeben. Daher bitte ich Sie, meinem Antrag stattzugeben. Ich werde mich künftig wieder genau an alle Fristen halten.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann