Das Finanzamt berechnet die Steuervorauszahlungen anhand des zu versteuernden Einkommens aus der letzten Steuererklärung. Manchmal ändert sich jedoch die Ertragslage, sodass eine Anpassung der Vorauszahlungen Sinn macht.
Stellen Sie Ihren Antrag frühzeitig, am besten sobald Sie absehen können, dass sich Ihr Gewinn reduzieren wird. Beantragen Sie die Anpassung zum nächsten Fälligkeitstermin. Bereits gezahlte Vorauszahlungen werden erst im Rahmen der Steuererklärung erstattet.
Teilen Sie dem Finanzamt in dem Anschreiben mit, warum Sie weniger Steuern vorauszahlen wollen. Nennen Sie die Gründe, warum Sie mit weniger Gewinn rechnen. Das könnte zum Beispiel der Wegfall eines wichtigen Kunden sein. Legen Sie falls möglich die Kündigung des Kunden bei. Alternativ können Sie auch die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung auf das Jahr hochrechnen und ebenfalls beifügen.
Wie Sie Ihr Anliegen konkret formulieren
Finanzamt Musterstadt
z. H. Max Muster
Musterstr. 11
12345 Musterstadt
Musterstadt, denn tt.mm.jj
Steuer-IdNr. 12345678999
Antrag zur Herabsetzung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
Sehr geehrter Herr Muster,
in meinem Einkommensteuer-Bescheid vom tt.mm.jj haben Sie die Vorauszahlungen auf jeweils xxx Euro pro Quartal festgesetzt. Ich beantrage ab dem 2. Quartal eine Herabsetzung, weil mein zu versteuerndes Einkommen in diesem Jahr voraussichtlich nur x Euro betragen wird.
Ich rechne mit einem reduzierten Gewinn, weil ein wichtiger Kunde zu Beginn des Jahres abgesprungen ist. Eine Kopie der Vertragskündigung lege ich bei. Anhand der betriebswirtschaftlichen Auswertung des letzten Quartals habe ich den Jahresgewinn auf x Euro hochrechnet. Das sind x Euro weniger als im letzten Jahr. Die betriebswirtschaftliche Auswertung füge ich ebenfalls in Kopie bei.
Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Meier
Anlage
– Betriebswirtschaftliche Auswertung vom tt.mm.jj mit Jahreshochrechnung
– Kündigungsschreiben des Kunden xy