In rechtlicher Hinsicht müssen Sie die erste Mahnung gar nicht schreiben: Wenn ein Kunde ein Zahlungsziel verfehlt, ist er in Verzug und Sie könnten ihm einen Mahnbescheid zuschicken. Das ist allerdings unüblich und nicht empfehlenswert, denn oft werden Rechnungen unabsichtlich unpünktlich bezahlt.
Dafür ist unser Muster für die erste Mahnung gedacht – um Ihre Kunden an die ausstehende Zahlung zu erinnern. Ob Sie ständig säumigen Kunden direkt einen Mahnbescheid schicken, muss Ihr Unternehmen intern entscheiden.
In Ihre erste Mahnung gehören:
- Rechnungsdatum
- Rechnungsnummer
- Hinweis auf den Zahlungsverzug
- neuer, konkreter Zahlungstermin, beispielsweise eine Frist von 14 Tagen
- Bankdaten
Vorlage als Word-DokumentABDC GmbH
Herrn
Haben Sie uns vergessen? Sehr geehrter Herr Huber, davon gehen wir einfach einmal aus, obwohl es für uns nicht schmeichelhaft wäre. Warum wir uns vergessen fühlen? Wir meinen die Zahlung von 405 Euro, Rechnungsnummer 2345 vom 05. Januar 20XX. Bitte seien Sie so freundlich und überweisen Sie den Betrag bis zum 1. März auf unser Konto. Sparkasse Stadt Danke schön und freundliche Grüße ABCD GmbH (Unterschrift) Sabine Mann |