Muss Ihr Mieter für die höheren Kosten beim Winterdienst zahlen?

So schön die weiße Winterpracht auch aussehen mag, für viele Vermieter bedeuten die Schneemassen einen großen Mehraufwand an Zeit und Geld, um der gesetzlichen Räumpflicht nachzukommen. Doch wer kommt für die höheren Kosten beim Winterdienst auf.

Kosten für Winterdienst: Laufende Betriebskosten dürfen nicht erhöht werden
Viele Vermieter stellen sich zurzeit die Frage, ob durch den diesjährigen harten Winter verursachte Mehrkosten auf Mieter umgelegt werden können? Laut Gesetzgeber ist klar geregelt, dass Sie die laufenden Betriebskostenvorauszahlungen Ihrer Mieter nicht erhöhen können. Eine Änderung ist immer nur direkt nach einer erfolgten Abrechnung für die Zukunft möglich.

Kosten für Winterdienst:In der nächsten Betriebskostenabrechnung geltend machen
In der nächsten Betriebskostenabrechnung könnten Sie aber den Mehraufwand für den Winterdienst, den der außergewöhnlich harte Winter 2009/2010 verursacht hat, geltend machen. Das ist beispielsweise dann möglich, wenn der Winterdienst nicht von einem von Ihnen fest angestellten Hausmeister ausgeführt wurde. Haben Sie eine Fachfirma stundenweise bezahlt, können Sie die Aufwendungen als Kosten für Straßenreinigung oder sonstige Betriebskosten geltend machen.

Kosten für Winterdienst: Erhöhte Kosten der Hausreinigung einfordern
Das Gleiche gilt hinsichtlich der Kosten für die Hausreinigung. Lassen Sie das Treppenhaus von einer Fachfirma reinigen und haben sich wegen des mit dem außergewöhnlichen Schneefall verbundenen starken Schmutzes Ihre Kosten erhöht, können Sie diese Mehrkosten bei der nächsten Betriebskostenabrechnung ebenfalls auf Ihre Mieter umlegen.