Müssen Tantiemen trotz Kündigung gezahlt werden?

In der Lohnabrechnung haben Sie bislang sicher gedacht, dass Tantiemen bei einer fristlosen Kündigung entfallen. Doch wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf hervorgeht, ist dies nicht der Fall. Vielmehr müssen Sie auch in einem solchen Fall anstehende Tantiemen zahlen.

Im verhandelten Streitfall hat sich ein Beschäftigter von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers private Bauleistungen bezahlen lassen. Dafür kassierte der Arbeitnehmer zulässigerweise die fristlose Kündigung. Der Arbeitnehmer war als Direktor und Vertriebsleiter bei einer Bank tätig und hatte sich von einem Geschäftspartner des Kreditinstitutes die Renovierung seiner Terrasse und die dazugehörige Beleuchtung bezahlen lassen. Ferner nötigte er den ausführenden Handwerker zu einer Falschaussage.

Tantiemenanspruch kann durchgesetzt werden

Allein für die Annahme des "Schmiergelds" sah das Gericht die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Dadurch verliert der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag nach der Kündigung seine Vergütungsansprüche, wenn die Kündigung wirksam ist. Allerdings konnte der Arbeitnehmer noch die Auszahlung einer Prämie für bereits geleistete Arbeit einstreichen. Diesen Tantiemenanspruch kann der Arbeitnehmer wie in diesem Fall unter Umständen durchsetzen.

In diesem Fall war nach Auffassung des Gerichts im Arbeitsvertrag nämlich unzulässigerweise geregelt, dass bei einem unterjährigen Ausscheiden des Arbeitnehmers eine verdiente Tantieme entfällt. Diese Vertragsklausel hat das Gericht als unwirksam erachtet und dem Tantiemenanspruch bejaht (Landesarbeitsgericht Düsseldorf; Az: 6 Sa 1081/11).

Praxistipp: Bitte beachten Sie, dass Prämien oftmals für bereits geleistete Arbeit auch gezahlt werden müssen, wenn der Arbeitnehmer vorzeitig ausscheidet.