Müssen Arbeitgeber für Arztbesuche während der Arbeitszeit zahlen?
Lesezeit: < 1 MinuteBeispiel: Ein Mitarbeiter muss häufiger zu einer wichtigen Untersuchung in eine Spezialklinik, die nur vormittags geöffnet ist. Er reicht bei seinem Arbeitgeber auch immer eine entsprechende Bescheinigung der Klinik über den Zeitraum ein. Der Arbeitgeber muss den Lohnausfall zahlen, da die Arztbesuche unvermeidlich in die Arbeitszeit fallen. Ob in dem Unternehmen Vertrauensarbeitszeit gilt spielt dabei übrigens keine Rolle.
Grundsätzlich gilt: Für Arztbesuche muss Sonderurlaub gewährt werden, wenn diese während der Arbeitszeit erforderlich sind.
Hinweis: Bei Unternehmen mit Gleitzeit muss für einen Arztbesuch während der Gleitzeit keine Zeitgutschrift gegeben zu werden (LAG Köln, 10.2.1993, 8 Sa 894/92).
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