Erläutern Sie dann noch einmal detailliert die wichtigsten Lehrplananforderungen, wie z. B. zuhören können, erzählen mit Mimik, Gestik und Stimmdifferenzierung oder das zielgerichtete Stellen von Fragen. Machen Sie deutlich, dass Ihr Bewertungsmaßstab einheitlich, objektiv und durch den Lehrplan rechtssicher ist.
Das Benotungssystem Ihrer Schule sollte noch einmal genannt werden. Es ist auch möglich, eine Mustertabelle zur Bewertung mündlicher Leistungen vorzustellen und mit den Eltern abzusprechen, dass jede mündliche Note ihres Kindes z. B. auf der Tabelle oder gesondert im Hausaufgabenheft unterschrieben werden sollte. Beschwerden im Nachhinein sind dann selten.
Erklären Sie den Eltern genau, was Sie fordern müssen
Wenn Sie sich absichern, können Sie jederzeit sämtliche mündlichen Noten bis ins kleinste Detail nachweisen: Arbeiten Sie einfach nach einer Bewertungstabelle! Sie brauchen sich dann während der mündlichen Kontrolle nur kurze Notizen zu machen und die Zensur ist damit einwandfrei zu begründen. Die Tabelle kann kopiert und in einem Analysehefter aufbewahrt werden. Sie sollten sich zu jeder Lehrersprechstunde mit den Eltern über die mündlichen Noten ihres Kindes unterhalten und Entwicklungstendenzen aufzeigen.
Die Anforderungen entsprechen selbstverständlich dem für Sie gültigen Lehrplan. Wenn Sie diese in Tabellenform darstellen, sind die Lehrplaninhalte auch für die Eltern übersichtlich und erfassbar. Erläutern Sie genau, was die einzelnen Teilleistungen bedeuten, denn es wird für einige Eltern schwierig sein, sich z. B. unter dem Punkt "Reflektieren über die Umsetzung der Erzählabsicht" etwas vorzustellen. Durch diese Elterninformation können Sie Beschwerden über mündliche Noten wirkungsvoll vorbeugen.