Mobbing und Zurückbehaltungsrecht: Wann Arbeitnehmer die Arbeit verweigern dürfen

In immer mehr Unternehmen klagen Arbeitnehmer darüber, dass sie Mobbing ausgesetzt sind. Und immer wieder sind sie der Ansicht, dass sie bei Mobbing ohne weiteres die Arbeit verweigern dürfen. Ganz so einfach ist es aber nicht.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sind Arbeitnehmer nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Mobbing berechtigt, die Arbeit zu verweigern (BAG, Urteil vom 23.1.2007, Az.:,9 AZR 557/06).

Das Bundesarbeitsgericht musste über einen Fall entscheiden, indem eine Mitarbeiterin nach einer mehrmonatigen Erkrankung zunächst Urlaub hatte, anschließend in den Betrieb wieder eingegliedert werden sollte. Kurz nach der erneuten Aufnahme der Arbeitstätigkeit kündigte die Arbeitnehmerin über ihren Anwalt an, dass sie ein Zurückbehaltungsrecht an ihrer Arbeitsleistung geltend mache, weil sie "permanenten Mobbing-Attacken“ ausgesetzt sei.

In mehreren Instanzen verlangte die Arbeitnehmerin nun, dass das Arbeitsgericht jeweils feststellen solle, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen müsse, bis der Arbeitgeber die "Mobbing Handlungen unterbunden habe“.

Bei Mobbing: Tatsachen sind erforderlich
Dies war dem Bundesarbeitsgericht zu unbestimmt. Die Klägerin hätte konkrete Tatsachen benennen müssen, aus denen sie die Mobbing Situation ableitet. So wäre zum Beispiel die konkrete Angabe erforderlich gewesen, mit welchen Vorgesetzten oder Mitarbeiten sie nicht mehr zusammenarbeiten kann oder mit welchen Tätigkeiten sie nicht mehr betraut werden darf, weil im Rahmen dieser Aufgaben oder bei einer Zusammenarbeit mit diesen Personen Mobbing ausgeübt würde.

Tipp für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Mobbing
Nehmen Sie diese Vorwürfe ernst. Nachgewiesenermaßen führt Mobbing zu Produktivitätsverlusten (und ist menschlich nicht zu akzeptieren). Lassen Sie sich auf der anderen Seite aber auch nicht jeden Mobbing Vorwurf gefallen, verlangen Sie konkrete Benennung der angeblich zu Mobbing führenden Situationen. Nur dann brauchen Sie ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mobbing akzeptieren.

Sie sind verpflichtet, Mitarbeiter vor Mobbing zu schützen. Das Zurückbehaltungsrecht endet dann, wenn Sie die durch den Mitarbeiter genannten Situationen abgestellt haben.