Mobbing: Dies sind Ihre Pflichten als Arbeitgeber

Man gewinnt den Eindruck, dass Mobbing immer weiter verbreitet wird. Natürlich dürfen Sie sich als Arbeitgeber selbst nicht an Mobbing beteiligen. Aber zusätzlich bestehen noch Fürsorge- und Schutzpflichten für Ihre Arbeitnehmer. Sie müssen die Mitarbeiter auch vor Mobbing schützen.

Das dies zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, wenn Mitarbeiter sich Mobbing ausgesetzt sehen, hat sich noch nicht überall rumgesprochen. Mit der Einstellung "Das sollen die Mitarbeiter mal schön unter sich regeln" kommen Sie als Arbeitgeber aber nicht weit.

Zu Ihren arbeitsrechtlichen Pflichten gehört es nämlich auch, Arbeitnehmer vor Mobbinghandlungen durch Kollegen oder Vorgesetzten zu schützen. Das steht zwar nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag, ergibt sich aber nicht zuletzt aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, § 242 BGB, und den Werteentscheidungen unserer Verfassung.

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Beseitigung fortwährender Beeinträchtigung und auf Unterlassung weiterer Verletzungshandlungen (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17.03.2010, Aktenzeichen 6 Sa 256/09) gegen Sie als Arbeitgeber. Und wie Sie schon daran sehen, dass sich ein Landesarbeitsgericht dazu geäußert hat, wird dieser Anspruch auch durchaus verfolgt. Gehen Sie also auf Nummer sicher und stellen Sie sich im Falle des Mobbings vor die Opfer.

Ihre Reaktionsmöglichkeiten als Arbeitgeber bei Mobbing
Wendet sich ein Mitarbeiter an Sie mit dem Hinweis, er werde von Kollegen oder Vorgesetzten gemobbt, so sollten Sie reagieren.

  • Machen Sie bereits im Vorfeld klar, dass Sie Mobbing im Unternehmen nicht dulden.
  • Seien Sie ein Vorbild.
  • Nehmen Sie die Vorwürfe Ernst.
  • Konfrontieren Sie die Übeltäter mit dem Vorwurf und machen Sie deutlich, dass Sie Mobbing nicht dulden.
  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen können Versetzung, Abmahnung und Kündigung sein.