Mitarbeiter kündigt fristlos: Welche Nachteile entstehen für Arbeitgeber?

Oft unbekannt: Eine fristlose Kündigung können nicht nur Sie als Arbeitgeber aussprechen. Auch ein Mitarbeiter kann fristlos kündigen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie Sie als Arbeitgeber. Vermeiden Sie unbedingt, Mitarbeitern einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung zu geben, denn das kann für Sie richtig teuer werden.

Voraussetzung für jede fristlose Kündigung ist, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der es dem Kündigenden unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der normalen Kündigungsfrist fortzuführen. Das ist in § 626 BGB geregelt und gilt unabhängig davon, ob eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber ausgesprochen wird. Die meisten fristlosen Kündigungen erfolgen zwar durch den Arbeitgeber. Aber auch die fristlose Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer ist möglich.

Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
Die fristlose Kündigung darf der Arbeitnehmer nur dann aussprechen, wenn er dazu einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB hat. Je nach den Umständen des Einzelfalls kann das z. B. sein, wenn Sie nichts unternehmen, obwohl der Mitarbeiter Sie dazu aufgefordert hat, Mobbing durch Kollegen zu unterbinden.

Darum sollten Sie eine fristlose Eigenkündigung vermeiden
Wenn ein Mitarbeiter wirksam fristlos kündigt, verliert er selbstverständlich seinen Lohnanspruch gleichzeitig mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Für Sie besteht aber das große Risiko, dass Sie Schadensersatz an den Mitarbeiter zu zahlen haben, wenn Sie den Grund für die fristlose Kündigung zu verantworten haben.

Und das kann schnell richtig teuer für Sie werden. Denn neben den Lohn bis zum Ende der Kündigungsfrist droht Ihnen nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte noch mehr Ungemach.

Die Gerichte billigen in entsprechender Anwendung der §§ 9 und 10 Kündigungsschutzgesetz einen Schadensersatzanspruch von bis zu 12 Monatsgehältern zu, wenn Sie dem Mitarbeiter das Festhalten am Arbeitsplatz unzumutbar gemacht haben.

Bestand das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre, können es sogar bis zu 18 Monatsgehälter werden. Und dass neben der Fortzahlung des Lohns. Die Gerichte wollen so eine Entschädigung dafür gewähren, dass der Mitarbeiter durch den Arbeitgeber dazu gebracht wurde, auf seinen Bestandsschutz zu verzichten.

Fazit
Es gibt Arbeitgeber, die versuchen, Mitarbeiter zu einer fristlosen Eigenkündigung zu bringen. Das erfüllt schnell Mobbingvorwürfe und kann wegen der Rechtsprechung zu den möglichen Schadensersatzansprüchen der Mitarbeiter schnell sehr teuer werden. Arbeitgeber sind daher sehr gut beraten, wenn Sie Mitarbeitern keinen Grund zur fristlosen Kündigung geben.