Mitarbeiter hat nicht automatisch Anspruch auf eine EDV-Schulung
Lesezeit: < 1 MinuteErfolg hatte er damit nicht. Grund: Der Arbeitgeber habe durch die Kursteilnahme seines Mitarbeiters keinerlei Vorteile gehabt. Zudem habe der Kurs keine erkennbare Auswirkung auf den Arbeitsalltag des Arbeitnehmers.
Die Forderungen wären allenfalls gerechtfertigt gewesen, wenn der Arbeitgeber vom Kurs profitiert hätte.
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