Mit einem Aufhebungsvertrag die Ausbildung beenden

Auch mit einem Aufhebungsvertrag kann man eine Ausbildung beenden. Voraussetzung: Beide Seiten müssen einverstanden sein. Eine solche Lösung ist gegenüber einer Kündigung vergleichsweise elegant.

Eine Berufsausbildung ist für beide Seiten sehr wertvoll. Der Ausbildungsbetrieb rekrutiert damit in Zeiten zunehmenden Fachkräftemangels seinen Nachwuchs. Der Azubi selbst erlernt einen Beruf, der ihn möglicherweise sein Leben lang finanziell absichert. Dennoch kann es vorkommen, dass eine Ausbildung abgebrochen wird. Für diesen Fall gibt es nicht nur das Mittel der Kündigung. Eine Berufsausbildung kann man auch mit einem Aufhebungsvertrag beenden.

Kündigung vs. Aufhebungsvertrag
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet: Es müssen keineswegs beide Seiten mit ihr einverstanden sein. Der Azubi kann zum Beispiel kündigen, ohne den Betrieb vorher zu fragen. Gleiches kann der Ausbildungsbetrieb auch tun. Ob es der jeweiligen Seite gelingt, die Ausbildung damit tatsächlich zu beenden, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Denn gerade wenn der Betrieb nach der Probezeit kündigt, liegen die rechtlichen Hürden außerordentlich hoch. Eine Kündigungsschutzklage hat beste Aussicht auf Erfolg, falls kein wirklich wichtiger Grund vorliegt. Ganz anders sieht es im Falle eines Aufhebungsvertrages aus. 

Beenden der Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag: Betriebsrat außen vor 
Wollen beide Seiten die Ausbildung mit einem Aufhebungsvertrag beenden, dann setzt dies zwar das Einverständnis von Azubi und Betrieb in allen Vertragsfragen voraus. Auf der anderen Seite kann hinterher nicht mehr mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgegangen werden. Und noch einen Vorteil hat diese Vorgehensweise: Der Betriebsrat muss weder gefragt noch informiert werden. Ausbildungsbetrieb und der Azubi entscheiden alleine. 

Scheitern kann ein Aufhebungsvertrag im Nachhinein nur dann, wenn er unter Druck zustande gekommen ist. Äußerungen wie "Du unterschreibt jetzt, sonst kündigen wir dir" sind natürlich tabu. Das gilt ganz unabhängig davon, ob ein Kündigungsgrund vorliegt. Der Vertrag muss schon absolut sauber zustande kommen, um die Ausbildung tatsächlich zu beenden. Gelingt dies, dann haben beide Seiten etwas davon. Denn ein einvernehmlich geschlossener Aufhebungsvertrag sieht grundsätzlich besser aus als eine Kündigung, bei der auch schon mal Porzellan zerschlagen werden kann.