Mit diesen Rechengrößen 2013 können Sie rechnen

Die Rechengrößen 2013 für die Sozialversicherung sind bekanntgegeben worden. Zwar momentan erst in einem Entwurf, doch ändert sich an diesem regelmäßig nichts. Daher können Sie von diesen Größen dem Grunde nach bereits jetzt ausgehen. Es ist, wie in der Vergangenheit auch, ein leichter Anstieg zu verzeichnen - aber lesen Sie selbst.

Beitragsbemessungsgrenzen – Anstieg auch im Osten

Nachdem im letzten Jahr die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Ländern nicht gestiegen ist, kommt es ab 2013 zu einem leichten Anstieg in Höhe von 100 €.

Beitragsbemessungsgrenzen

 

Monat

Jahr

Kranken- und Pflegeversicherung – bundeseinheitlich –

3.937,50 €

47.250 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung (West)

5.800 €

69.600 €

Renten- und Arbeitslosenversicherung (Ost)

4.900 €

58.800 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung

Damit sich Ihre Arbeitnehmer aus der gesetzlichen Krankenversicherung abmelden können, um in eine private Krankenversicherung zu wechseln, müssen Sie ein Kalenderjahr lang oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (= Jahresarbeitsentgeltgrenze) mit dem Arbeitsentgelt gelegen haben und im Folgejahr ebenfalls voraussichtlich diese Grenze überschreiten.

Für 2013 gelten hier folgende Werte:

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung – allgemein –

52.200 €

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung – besondere (für am 31.12.2002 privat Krankenversicherte) –

47.250 €

Bezugsgröße

Die Bezugsgröße gilt als Orientierung für viele weitere Sozialversicherungsrechenwerte, daher kommt auch ihr eine hohe Bedeutung zu.

Bezugsgröße West – gilt für die KV und PV bundeseinheitlich

2.695 €

32.340 €

Bezugsgröße Ost

2.275 €

27.300 €

Neue Beitragssätze in der Rente und Pflege 2013

Bei den Beitragssätzen ist die Erhöhung der Pflegeversicherungsbeiträge längst beschlossene Sache. Hier gilt 2013 ein Beitragssatz von 2,05% der beitragspflichtigen Einnahmen.

In der Rentenversicherung ist hingegen eine Senkung auf 19,0 Prozent ab 2013 geplant, sodass hier Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entlastet werden.