Die Kommasetzung vor „und“ in Aufzählungen
Die Konjunktionen „und“, „oder“ und noch ein paar weitere drücken einen sehr engen Zusammenhang aus und bewirken, dass Sie sogar an manchen Stellen kein Komma setzen dürfen, an denen es normalerweise notwendig ist. Die Aufzählung am Beginn des vorigen Satzes ist ein typisches Beispiel dafür. Gleichrangige Wörter oder Wortgruppen innerhalb einer Aufzählung müssen Sie normalerweise durch ein Komma trennen.
Das darf aber nicht stehen, wenn die Elemente durch eine Konjunktion wie „und“ oder „oder“ verknüpft sind. Wie Sie an der Kommasetzung vor „oder“ im ersten Satz dieses Abschnitts erkennen können, gilt das natürlich nur dann, wenn diese Wörter auch als Konjunktion gebraucht werden und nicht selbst als aufgezählte Elemente in der Auflistung stehen.
Keine Beeinflussung der Kommasetzung vor oder nach Einschüben
Normalerweise dürfen Sie kein Komma setzen, wenn Sie gleichrangige Hauptsätze mit „und“ verbinden, und auch die Kommasetzung vor „oder“ ist dann nicht erlaubt. Bei eingeschobenen Nebensätzen oder Zusätzen darf das schließende Komma aber selbst dann nicht entfallen, wenn der Einschub direkt vor einer solchen Konjunktion erfolgt. Das Komma stellt in diesem Fall aber auch einen festen Bestandteil der Einfügung dar. Es gibt in diesem Zusammenhang allerdings noch eine weitere Ausnahme, bei der Sie die grundsätzliche Regelung zur Kommasetzung vor „und“ ignorieren dürfen.
Bei Gefahr von Missverständnissen ist die Kommasetzung vor „und“ erlaubt. In manchen Satzkonstruktionen ist nicht unmittelbar klar oder sogar nur aus dem Zusammenhang zu erschließen, ob ein „und“ einen gleichrangigen Hauptsatz einleitet. In diesen Fällen ist das Komma vor „und“, wie auch die Kommasetzung vor „oder“, erlaubt. Das gilt selbst dann, wenn sich das Missverständnis beim weiteren Lesen des Satzes klärt.
Sie dürfen also zum Beispiel Schreiben: „Ich bin der Vater des Kindes, und die Mutter ist verreist“. Diese Ausnahmeregelung ist aber nicht nur auf derartige Missverständlichkeiten beschränkt. Sie gilt auch, wenn die verbundenen Hauptsätze ungleich stark ausgebaut sind, wie im folgenden Beispiel: „Die Sonne scheint, und der Rasen ist nass, weil es kurz zuvor noch geregnet hat.“
Kommasetzung vor „und“ in festen Fügungen
Wenn Sie das Wort „und“ in einer Kombination mit anderen Wörtern verwenden, die als feststehende Fügungen für die Einleitung von Erläuterungen gebräuchlich sind, dann verlieren die allgemeinen Regeln für die Kommasetzung vor „und“ ihre Gültigkeit. Wortgruppen wie „und zwar“ oder „und das“ leiten genauere Bestimmungen zu vorhergehenden Satzteilen ein, die mit Komma abgetrennt werden müssen. Bei der Verwendung solcher Fügungen entfallen auch die allgemeinen Ausnahmeregelungen bezüglich der Kommasetzung bei nachgestellten Erläuterungen.
Feste Fügungen von „und“ respektive oder mit „dass“
Ein „dass“ mit doppeltem „s“ erzwingt allgemein ein vorangestelltes Komma. Diese Regelung gilt, in modifizierter Form, gleichfalls bei Fügungen mit „und“, oder wie auch einigen anderen Konjunktionen und Adverbien. Das Komma steht bei solchen Wortgruppen aber nicht mehr direkt vor dem „dass“, sondern vor der ganzen Gruppe. Als Eselsbrücke können Sie sich hier merken, dass die Konjunktion in der Fügung ihre Eigenständigkeit aufgibt und damit nicht mehr die Regeln für die Kommasetzung vor „oder“ beziehungsweise „und“ bestimmend sind, sondern der mit „dass“ eingeleitete Nebensatz ein Komma erfordert.
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